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Autor: bundespunk
### Monarchie ###

[zu griech. monarchia "Alleinherrschaft"]

Nach Aristoteles ("Politik") im Unterschied zu Aristokratie und Demokratie diejenige Staatsform, in der ein einzelner, der Monarch die Herrschaft ausübt. Von der älteren Tyrannis und der modernen Diktatur unterscheidet sich die Monarchie durch ihre im übernatürlichen Bereich verankerte Legitimation, die auf sakraler Bindung beruht:
  • Die göttliche Verehrung des Monarchen (Altägypten, Hellenismus, China bis 1911)
  • Die christliche Monarchie, nach der der Herrscher der Beauftragte oder das Werkzeug Gottes ist (v.a. mittelalterliches Königtum, Gottesgnadentum des Absolutismus)
Die Nachfolge in der Monarchie wird durch Wahl oder durch Erbnachfolge geregelt.

Nach dem Kriterium der Machtbefugnis wird in der Neuzeit zwischen absoluter, konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie unterschieden. Die absolute Monarchie wurde zur vorherrschenden Staatsform in den kontinentaleuropäischen Staaten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Ihre historische Leistung bestand in der Umwandlung des mittelalterlichen Feudalstaates zum modernen, zentralistisch organisierten Militä- Wirtschafts- und Verwaltungsstaat und der Schaffung der Vorraussetzungen für die staatsbürgerliche Gleichheit.
Die konstitutionelle Monarchie nahm unter Weiterführung vorabsolutistischer Traditionen, so der Beschränkung der monarchischen Gewalt durch das Mitentscheidungsrecht der Stände (Herrschaftsverträge, Wahlkapitulationen), seit dem 17. Jahrhundert von England/Großbritannien ihren Ausgang und wurde im 19. Jahrhundert die vorherrschende Staatsform auf dem Kontinent.
In den deutschen Ländern sicherte bis 1918 das gegen die demokratisch-konstitutionellen Ideen von 1789 entwickelte monarchische Prinzip dem monarchischen Gedanken den Vorrang vor allen Ansprüchen der Volksvertretung. Nach diesem Prinzip liegt die alleinige und einheitliche Staatsgewalt beim Monarchen, der seine Befugnisse durch eine Verfassung verbindlich beschränken kann, die jedoch immer nur Begrenzung, niemals Grundlage der Staatsgewalt des Monarchen bleibt. in der parlamentarischen Monarchie, die in Großbritannien zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus der konstitutionellen Monarchie hervorging übt der Monarch nur noch repräsentative Funktionen aus, während die Staatsleitung in den Händen der dem Parlament verantwortlichen Regierung liegt. Der fundamentale Prozeß der Demokratisierung hat der Monarchie weithin die soziale Basis entzogen.


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